Psychologische Sachverständigengutachten
Wir erstellen familienpsychologische Sachverständigengutachten nach aktuellen wissenschaftlichen Standards und Qualitätsstandards (z.B. der „Arbeitsgruppe Familienrechtliche Sachverständigengutachten 2015“, überarbeitet und aktualisiert 2019).
Schwerpunkte unserer Expertise liegen in der Beantwortung von gerichtlichen Fragestellungen zu möglichen Gefährdungen bzw. Herausnahmen oder Rückführungen von Kindern, zu Umgangsfragen in Umgangsverfahren sowie Fragen zur Erziehungsfähigkeit in Sorgerechtsverfahren.
Wir bieten zudem die Bearbeitung aussagepsychologischer Fragen im Bereich des Familienrechts im Rahmen einer aussagepsychologischen Begutachtung an, um Verdachtsmomente von körperlicher und/oder sexueller Gewalt bestmöglich abklären zu können.
Sind psychiatrische Auffälligkeiten eines Elternteils bedeutsam, kann im Rahmen der beauftragten Begutachtung – neben der Einschätzung von ggf. Auswirkungen dieser auf persönliche und/oder erzieherische Ressourcen – eine fachgerechte Diagnostik durchgeführt und eine Einschätzung der Behandlungsindikation und Behandlungsprognose gegeben werden.
Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.