Psychologische Sachverständigen­gutachten

Wir erstellen familien­psychologische Sachverständigen­gutachten nach aktuellen wissenschaftlichen Standards und Qualitäts­standards (z.B. der „Arbeitsgruppe Familien­rechtliche Sachverständigen­gutachten 2015“, überarbeitet und aktualisiert 2019).

Schwerpunkte unserer Expertise liegen in der Beantwortung von gerichtlichen Frage­stellungen zu möglichen Gefährdungen bzw. Herausnahmen oder Rückführungen von Kindern, zu Umgangs­fragen in Umgangs­verfahren sowie Fragen zur Erziehungs­fähigkeit in Sorgerechts­verfahren.

Wir bieten zudem die Bearbeitung aussage­psychologischer Fragen im Bereich des Familien­rechts im Rahmen einer aussage­psychologischen Begutachtung an, um Verdachts­momente von körperlicher und/oder sexueller Gewalt bestmöglich abklären zu können.

Sind psychiatrische Auffälligkeiten eines Eltern­teils bedeutsam, kann im Rahmen der beauftragten Begutachtung – neben der Einschätzung von ggf. Auswirkungen dieser auf persönliche und/oder erzieherische Ressourcen – eine fachgerechte Diagnostik durchgeführt und eine Einschätzung der Behandlungs­indikation und Behandlungs­prognose gegeben werden. 

Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.